ANWENDBARE VORSCHRIFTEN
Umweltkennzeichnung
Das italienische Gesetzesdekret Nr. 116 vom 3. September 2020 schreibt vor, dass alle Verpackungen nach den in den anwendbaren technischen Normen festgelegten Verfahren und im Einklang mit den von der Europäischen Kommission erlassenen Entscheidungen gekennzeichnet werden müssen. Dadurch sollen die Sammlung, Rückgewinnung, Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen erleichtert und die Verbraucher korrekt über deren endgültigen Entsorgungsweg informiert werden.
Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, die Art der verwendeten Verpackungsmaterialien anzugeben, damit die Verpackung auf Grundlage der Entscheidung 97/129/EG der Kommission identifiziert und klassifiziert werden kann. Am 21. November 2022 wurde das italienische Ministerialdekret Nr. 360 vom 28. September 2022 veröffentlicht. Es führt die Leitlinien zur Umweltkennzeichnung gemäß Artikel 219 Absatz 5 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 152 vom 3. April 2006 ein, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Kennzeichnungspflichten für Verpackungen durch die verantwortlichen Akteure sicherzustellen.
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) hält pba S.p.A. die in den Ländern ihrer Tätigkeit geltenden Rechtsvorschriften ein und kann Kunden sowie Behörden auf Anfrage angemessene Informationen bereitstellen.
Auf Grundlage der von unseren Lieferanten erhaltenen Informationen erklären wir, dass die von uns bezogenen Verpackungen die geltenden Anforderungen der PPWR erfüllen. Insbesondere wird die Konformität hinsichtlich des Nichtvorhandenseins gefährlicher Stoffe gemäß Artikel 5 sowie der Identifizierbarkeit gemäß Artikel 15 Absatz 5 gewährleistet.
IDENTIFIZIERUNG
Verpackungen mit Materialkennzeichnungscode
Wenn Verpackungen einen Materialkennzeichnungscode tragen, entnehmen Sie die Identifizierung des Materials bitte der folgenden Tabelle:

Neutrale Verpackungen ohne Materialkennzeichnungscode
Bei neutralen Verpackungen entnehmen Sie die Identifizierung des Materials bitte der folgenden Tabelle:

Informationsdokument zur Konformität der Verpackungen mit der EU-PPWR-Verordnung herunterladen